Neuigkeiten rund um die vigo
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der vigo Krankenversicherung VVaG wird in jedem 10. Jahr die Mitgliedervertretung in Urwahl neu gewählt. Diese Urwahl ist in diesem Jahr durchzuführen, und zwar als Briefwahl. Der Wahltag wurde auf den 06.07.2023 festgesetzt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unseres Vereins gemäß § 3 der Satzung. Sollte allerdings bis zum 06.07.2023 die Mitgliedschaft enden, besteht keine Wahlberechtigung.
Die Wahlberechtigten sind in einer Wählerliste aufgeführt. Die Liste kann von jedem Mitglied ab 03.05.2023 bis zum Wahltag in der Geschäftsstelle in Düsseldorf, Werdener Str. 4, von montags bis freitags, jeweils von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr eingesehen werden.
Die Mitglieder sind berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen. Diese müssen bis zum 25.05.2023, 12.00 Uhr, beim Wahlausschuss (per Adresse der vigo Krankenversicherung) eingegangen sein.
Es werden 30 Mitgliedervertreter gewählt. Jede Vorschlagsliste soll wegen der Stellvertretung mindestens doppelt so viele Namen enthalten wie Mitglieder zu wählen sind, also mindestens 60 Namen. Wahlvorschläge, die weniger Namen als die erforderliche Anzahl enthalten, sind ungültig. Die vorgeschlagenen Bewerber müssen dem Wahlausschuss gleichzeitig die schriftliche Zustimmung zu ihrer Aufstellung geben.
Eine Wahlvorschlagsliste muss die Unterschriften von mindestens 60 wahlberechtigten Mitgliedern tragen. Wahlvorschläge, die nicht die nötige Anzahl von Unterschriften aufweisen, sind ungültig.
Als Mitgliedervertreter können nur Mitglieder der vigo Krankenversicherung VVaG gewählt werden, allerdings können Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie Abschlussprüfer und Treuhänder des Vereins, ferner Personen, die eine entsprechende Stellung in einem privaten Wettbewerbsunternehmen bekleiden oder für dieses als Mitarbeiter hauptberuflich tätig sind, nicht der Mitgliedervertretung angehören (§ 6 Abs. 3 der Satzung).
Muster für die Vorschlagslisten können in der Geschäftsstelle angefordert werden.
Wird nur eine Vorschlagsliste eingereicht, findet keine Wahlhandlung (Briefwahl) statt. Als gewählt gelten dann die Mitgliedervertreter in der Reihenfolge, wie sie in dem Wahlvorschlag aufgeführt sind.
Der Wahlausschuss wird die eingegangenen Wahlvorschläge am 07.06.2023 bekannt geben. Einsprüche gegen diese Wahlvorschläge sind dann bis zum 22.06.2023 beim Wahlausschuss der vigo Krankenversicherung VVaG, Werdener Str. 4, 40227 Düsseldorf möglich.
Düsseldorf, 27.04.2023
Der Wahlausschuss
gez.
Thomas Drees
Werner Greilich
Stefan Schumacher
Mehr Informationen über die vigo Krankenversicherung VVaG gibt es unter www.vigo-krankenversicherung.de/ueberuns.
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