Neuigkeiten rund um die vigo
Wer zum Pflegefall wird benötigt schnelle Unterstützung, Aufklärung und Beratung. Über die Länge des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit führen wir Statistiken, in denen wir unter anderem die Länge des Verfahrens vom Eingang des vollständigen Pflegeantrages bis zur Leistungsmitteilung erfassen. Die gesetzlich definierte Frist haben wir im Jahr 2014 in 100 % aller Fälle eingehalten. Daneben gibt es Sonderfälle, für die verkürzte Bearbeitungsfristen vorgesehen sind. Jedoch lag uns im Jahr 2014 kein Pflegeantrag vor, für den die verkürzten Fristen galten.
Gesetzliche Grundlage: Seit dem 30. Oktober 2012 wird durch § 18 Abs. 3 Satz 2 SGB XI (elftes Buch des Sozialgesetzbuches) vorgeschrieben, dass die Leistungsmitteilung spätestens fünf Wochen nach Eingang des vollständigen Pflegeantrages zu versenden ist.
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