Krankenhauszusatzversicherung

vigo 4YOU Ein-/ Zweibettzimmer

  • Zuschlag für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Ersatztagegeld, Rooming-in u.v.m
  • Keine Gesundheitsfragen. Jeder ist versicherbar!

In Ruhe gesund werden im Krankenhaus

Komfort und Privatsphäre im Krankheitsfall mit vigo 4YOU Ein-/Zweibettzimmer

Niemand denkt gerne daran ins Krankenhaus zu müssen. Für den Fall, dass doch einmal eine stationäre Unterbringung notwendig wird, bieten wir Ihnen zusätzlichen Komfort. Und das ganz ohne Gesundheitsfragen und Risikozuschlag. Mit vigo 4YOU Ein-/Zweibettzimmer genießen Sie Privatsphäre im Krankheitsfall.

Top-Leistungen

Wie vigo 4 YOU Ein-/Zweibettzimmer Ihre Genesung im Krankenhaus unterstützt

Zuschlag

für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Ersatztagegeld

bis zu 45 Euro

Kostenübernahme

der gesetzlichen Krankenhauszuzahlungen

Erstattung

für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen*

Kurze Wartezeit

von drei Monaten**

Keine Gesundheitsfragen

Rooming-in

bei Begleitpersonen

*Für vollstationäre Behandlungen
**Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei einem Unfall. Für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate.

Jeder ist versicherbar

Krankenhauskomfort zu fairen und transparenten Konditionen

Wir verzichten bei den Tarifen vigo 4YOU Ein-/Zweibettzimmer auf Gesundheitsfragen und erheben auch keine Risikozuschläge. So ist wirklich jeder versicherbar. Wir leisten für alle akuten Krankenhausaufenthalte – außer für Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte.

Hintergrund

Warum Ruhe und Erholung wichtig für die Genesung sind

Ruhe und Erholung geben dem Körper die nötige Energie, um Heilungsprozesse effektiv zu unterstützen und das Immunsystem zu stärken. So schaffen Ruhephasen die optimalen Bedingungen für eine schnelle und nachhaltige Genesung.

Um auch im Krankenhaus optimal genesen zu können, bietet die vigo Krankenversicherung Ihnen die stationäre Zusatzversicherung an. So können Sie sich in Ruhe erholen und schnell genesen.

vigo 4YOU Ein-/ Zweibettzimmer

Häufige Fragen

Ich muss nächste Woche ins Krankenhaus, kann ich den Vertrag für diese Erkrankung abschließen bzw. gibt es Leistungsausschlüsse?

Nein, das ist leider nicht (mehr) möglich.

Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind (Vergangenheitsklausel). Bedeutung: Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte, werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

Leistungsausschlüsse gelten auch für allgemeine Krankenhausleistungen, Vorsorge-, Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, alle sonstigen Behandlungsleistungen (z.B. durch Ärzte), solche Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind (einschließlich ihrer Folgen) sowie Krankenhausaufenthalte, die auf Vorsatz beruhen oder medizinisch nicht notwendig sind.

Gibt es eine Wartezeit?

Ja. Sie beträgt 3 Monate. Bei Psychotherapie, Entbindung und Zahnersatz beträgt die Wartezeit 8 Monate. Sie entfällt bei Unfall.

Erhalte ich das Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn ich auf die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer verzichte oder kein solches Zimmer zur Verfügung gestellt wird?

Aus dem versicherten 1-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 45,00 € aus, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird. Können Sie lediglich in einem 2-Bettzimmer untergebracht werden, beträgt das Ersatz-Krankenhaustagegeld 17,50 €.


Im 2-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 27,50 €, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird.

Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung des Ersatz-Krankenhaustagegeldes nur möglich ist, wenn zusätzlich keine Leistungen für eine Begleitperson in Anspruch genommen werden.

Ich habe den 2-Bettzimmer-Tarif versichert, war aber im 1-Bettzimmer untergebracht. Wie wird der Versicherungsfall abgewickelt?

In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Kosten, die bei einem 2-Bettzimmer in diesem Krankenhaus angefallen wären, aus.
Die Differenzkosten müssten Sie dann selbst tragen.

Mein Kind muss ins Krankenhaus, kann ich mich mit aufnehmen lassen?

Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls erstattet, wenn das Kind bei uns versichert ist.

Erstatten Sie auch die gesetzlichen Zuzahlungen der stationären Krankenhausbehandlung sowie der Fahrten mit dem Kranken- bzw. Rettungswagen?

Ja, die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von aktuell 10 € für bis zu 28 Tage werden aus dem versicherten Tarif erstattet. Gesetzliche Zuzahlungen für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen werden erstattet, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit der vollstationären Krankenhausaufnahme oder Krankenhausentlassung im Inland aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Wie reiche ich meinen Leistungsantrag ein und welche Unterlagen benötigen Sie?

Reichen Sie uns die Rechnung incl. Kopie der Einweisung per E-Mail, App, Fax oder Post ein.

Ich bin chronisch krank, kann ich den Tarif trotzdem absichern?

Ja. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Erkrankungen, bei denen bereits eine stationäre Behandlung angedacht wurde oder eine Behandlungsoption darstellte.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Der Vertrag muss mindestens 1 komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.

Wann und wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. schriftlich kündigen.

Kann ich mich auch im europäischen Ausland behandeln lassen?

Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es werden die Leistungen erstattet, die auch in Deutschland gezahlt würden.

Kann ich den Beitrag auch per Rechnung überweisen?

Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.

Gibt es eine Beitragsstaffel?

Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.

AlterMonatsbeitrag pro Person EinbettzimmerMonatsbeitrag pro Person Zweibettzimmer
0-195,60 €2,10 €
20-4414,70 €4,60 €
45-5918,90 €6,30 €
60-6932,20 €11,00 €
70-7959,60 €21,40 €
ab 80101,40 €38,90 €

Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo 4YOU Ein- und Zweibettzimmer finden Sie hier.

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