Versicherungsantrag absenden
Bevor Sie diesen Antrag absenden und damit den Versicherungsschutz nach Maßgabe der
hier gemachten Angaben beantragen, lesen und bestätigen Sie die "Vertragsgrundlagen und
Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen". Mit Ihrer Bestätigung
und dem Absenden des Antrags machen Sie die "Vertragsgrundlagen und Erklärungen" zum
Inhalt dieses Antrags.
Vertragsgrundlagen und Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen
Mir ist bekannt, dass ich gemäß § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes die in diesem Antrag
gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig und vollständig beantworten muss. Bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern. Die dem Vertrag zu
Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarife mit
Tarifbedingungen werden mir zusammen mit den übrigen Versicherungsunterlagen vor Antragstellung
zugesandt; es sei denn, ich wünsche eine spätere Zusendung.
Sofern der Erlass der Wartezeiten aufgrund einer ärztlichen Untersuchung beantragt wird, beginnt
die Frist an dem Tage, an dem die Untersuchungsberichte bei dem Versicherer eingehen, spätestens
aber am Tage nach Ablauf der Einreichefrist.
Schweigepflichtenbindungserklärung/Datenschutzerklärung
Soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der
Leistungspflicht erforderlich ist, erhebt der Versicherer personenbezogene Gesundheitsdaten bei
Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen
Personenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden.
Hierzu erteile ich als betroffene Person meine Einwilligung - auch schon vor Abgabe der
Vertragserklärung. Vor jeder Datenerhebung werde ich unterrichtet und kann der Erhebung widersprechen.
Als betroffene Person kann ich jederzeit verlangen, dass eine Erhebung von Daten nur erfolgt,
wenn jeweils von mir in die einzelne Erhebung eingewilligt worden ist. Im Übrigen wird die
Einhaltung der Datenschutzvorschriften von unserem betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrem
Interesse laufend überwacht. Für Auskünfte oder Erläuterungen kann ich mich auch direkt an ihn
wenden:
Datenschutzbeauftragter - vigo Krankenversicherung - 40024 Düsseldorf
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
Als Versicherungsnehmer kann ich meine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten;
zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 8 Abs. 1 VVG). Der Widerruf ist zu richten an:
vigo Krankenversicherung VVaG, Werdener Str. 4, 40227 Düsseldorf
Aufsichtsführende Stelle
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.
Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
§ 19 Abs. 1 - 4: Anzeigepflicht
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten
Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu
schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer
anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor
Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige
verpflichtet.
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom
Vertrag zurücktreten.
(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die
Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer
das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und
sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis
der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen
Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers, rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer
nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
§ 194 Abs. 1: Anzuwendende Vorschriften
Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ist auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden, wenn der Versicherungsnehmer
die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten hat.
§ 28 (Abs. 2 - 3): Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden
vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er nur leistungsfrei, wenn der
Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung
der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen
einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der
Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die
Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht,
wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen und Kundeninformation habe ich gelesen und gedruckt/gespeichert.